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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 26

Falls man sich in moralischen oder ethischen Problemlagen noch keine Meinung gebildet hat, ist die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” durchaus eine erste Anlaufstelle. Darin finden sich zwar auch diskutable Punkte, aber es ist ja eben kein verbindlicher Gesetzestext, sondern sollte vielmehr auch zur Reflexion anregen.

Aus Gründen hier mal der Artikel 26: Recht auf Bildung

(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Zu Punkt (1) könnte man beispielsweise überlegen, dass der Numerus Clausus eigentlich Humbug ist, weil die Abi-Note sich eben auch aus studiumsfernen Fächern zusammensetzt. Wäre es da nicht angebrachter, dass jeder, der studieren will, dafür einen Eingangstest absolvieren muss, der als Ergebnis die “entsprechenden Fähigkeiten” zeigt? Aktuell sind die inflationär guten Abi-Noten wohl sowieso eher Makulatur.
Und wie fügen sich Privatschulen in diesen Artikel ein? Und Inklusion?
Zu Punkt (2): Da steht nirgendwo etwas davon, dass eine Wirtschaftsorganisation die Bildungsinhalte bestimmt. Da steht auch nicht “Achtung vor Gott”. Ich wollte es nur angemerkt haben…
Punkt (3) sehe ich durchaus kontrovers. In Zeiten von Helikoptereltern, die ihre Kinder dem Leistungsfetisch opfern und für miese Stimmung in den Lehrerzimmern sorgen, möchte ich das so nicht einfordern.
Gleichwohl ist es natürlich ein Grundrecht (oder quasi eher eine Grundpflicht), dass Eltern sich um ihre Kinder kümmern. Die Aufgabe muss also sein, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass man Eltern vertrauensvoll die Bildungswahl für ihre Lütten überlassen kann.
Das kann aber eben nicht die Bildungspolitik alleine schaffen, sondern da fügen sich viele andere Bereiche (zB. Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik) in einer komplizierten Gemengelage zusammen.
Spannend. Falls Ihr also mal Zeit oder Langeweile habt, dann sucht Euch einen Artikel raus und überlegt Euch, ob Ihr das so vertreten könnt, ob das in Eurem Erlebensraum so oder so ähnlich umgesetzt ist oder was man machen könnte, damit es diesem Ideal möglichst nahe kommt.
Einen deutschen Text der Menschenrechtserklärung sowie erste Erläuterungen findet Ihr hier.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hat – wie immer – etwas mehr über die Hintergründe.