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Beitragsfreie Bildung vs. Ersatzschulen

Die Stadt steht in Verhandlungen mit einem privaten Bildungsträger aus Berlin, der den Schulstandort Barbarastraße für eine private Grundschule nutzen möchte.
Der Bildungsstandort Aachen scheint also durchaus immer noch für Ersatzschulen attraktiv zu sein, obwohl in 2016 eine Ersatzschule an der Monheimsallee mangels Auslastung schließen musste und der Standort Kronenberg nur sehr kurz im Gespräch für einen neuen Ersatzschulstandort eines privaten Kölner Bildungsträgers war.
Ich nutze diese Entwicklung (und meinen Besuch der ersten Infoveranstaltung zur Ersatzschule Barbarastraße) einfach mal, um ungefragt ein paar Gedanken zu Ersatzschulen und kostenfreier Bildung im Allgemeinen und zur Ersatzschule Barbarastraße in Besonderen zu veröffentlichen.

Recht auf Ersatzschule

Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 7 explizit die Errichtung von Schulen in privater Trägerschaft:

GG Art. 7
4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

Das NRW-Schulgesetz beschäftigt sich ab §100 mit Schulen in freier Trägerschaft. Darüber hinaus gibt es in NRW die Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) sowie die Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung – FESchVO).
Weitere Informationen zu Privatschulen finden sich auf der Seite des NRW-Schulministeriums.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat darüber hinaus einen guten Beitrag zu Privatschulen in Deutschland, deren Geschichte sowie die Chancen und Probleme damit veröffentlicht.

Sonderungsverbot und Schulgeld

Das Verbot der Sonderung der Kinder nach elterlichem Bankkonto ist bereits im Grundgesetz Thema, wobei dort gerade nicht steht: Eine Sonderung ist verboten! Sie darf eben nur nicht gefördert werden. Das ist in meinen Augen zwar etwas anderes, aber man hat sich auf die Auslegung Sonderungsverbot geeinigt.
Dennoch ist es den Trägern von Ersatzschulen in NRW unter Auflagen erlaubt, ein Schulgeld zu erheben (im Gegensatz zu öffentlichen Schulen, an denen die Erhebung eines Schulgeldes tatsächlich nicht vorgesehen ist). Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Informationen zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen der Bezirksregierung Düsseldorf. Darin findet sich im Abschnitt 7.1 eine lesenswerte Zusammenfassung zum Schulgeld an Privatschulen.
Demnach ist es für Ersatzschulen (als eine Form der Privatschule) durchaus statthaft und verfassungsgemäß, ein Schulgeld in Höhe von ca. 140 Euro je Monat und Kind für die Inanspruchnahme des Unterrichtes zu verlangen; gleichwohl müssen sie aber den Zugang auch für finanziell schwächer gestellte Kinder ermöglichen. Das wird dann meist über Stipendien realisiert, wobei die Eltern dabei meist ihre wirtschaftliche Situation offenlegen müssen. Ob das Kind ein Stipendium erhält, liegt letztendlich im Ermessen des privaten Schulträgers. Es gibt keine Quotenregelung.

Beitragsfreie Bildung

Der Zugang zu Bildung ist ein Grundrecht. Die Teilhabe an Bildungsangeboten – zumindest die der Grund- oder Erstbildung – muss beitragsfrei über die gesamte Bildungskarriere von Grundschule über Sek I, Sek II bis hin zum Abschluss des Erststudiums möglich sein, egal, wie lange es bis zum Abschlusss dauert. Das ist meine Grundüberzeugung.
Und der Staat hat in seinem ureigensten Interesse dafür zu sorgen, dass jeder die bestmöglichen Bedingungen in unserem Bildungssystem vorfindet und nutzen kann. Jeden Euro, den wir heute in der Bildungspolitik sparen, müssen wir später um ein Vielfaches in unser Sozialsystem investieren.
Wie passt das nun aber zusammen mit Ersatzschulen, die als Wirtschaftsunternehmen im Rahmen eines Beschulungsvertrages ein Schulgeld erheben?

Daseinsberechtigung der Ersatzschulen

In Deutschland existiert wie oben beschrieben die grundgesetzlich verankerte Privatschulfreiheit. Daran ist nicht zu rütteln, und das ist prinzipiell auch gar nicht so verkehrt, will man dem Staat kein Bildungsmonopol überlassen. Schaut man sich die Schule im Dritten Reich an, wird klar, warum die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes das so eingerichtet haben. (Kleiner Abstecher: Die bundesdeutsche Regelung zu Privatschulen ist der Weimarer Verfassung entnommen. Und wie wir alle wissen, war das für sich alleine genommen auch keine Garantie für eine solide und wehrhafte Demokratie.)
Ersatzschulen sind durchaus flexible Alternativen gegenüber den eher starren Strukturen der öffentlichen Schulen. Sie können moderne und alternative Pädagogikkonzepte anbieten, die es auch nach längerer Erprobungsphase noch nicht in den regulären Unterricht geschafft haben oder die für den staatlichen Unterricht zu progressiv sind. Und bisweilen funktioniert auch ein Wissens- und Erfahrungstransfer von den Ersatzschulen Richtung öffentliche Schulen (siehe Montessori). Und wenn es die Lebenssituation einer Familie erfordert, kann der Besuch einer Ersatzschule durchaus zielführend sein.
Ich gehe allerdings davon aus, dass viele private Träger hauptsächlich eine bestimmte zahlungskräftige, leistungsorientierte Klientel sowie deren wachstum- und erfolgfixiertes Wertesystem ansprechen. Nur so lässt sich ein Unterrichtskonzept erklären, das für viel Geld erst sechsjährige Kinder mit täglich bis zu sieben Stunden Unterricht auf eine Schulkarriere mit Abitur, Studium und internationsler Beschäftigung vorbereiten soll. Das hat mit alternativen pädagogischen Konzepten nichts zu tun.
Bei allen Privilegien stehen Ersatzschulen weiterhin unter der Aufsicht des Staates, was verhindern soll, dass sie nach eigenem Gutdünken in abgeschotteten Klassenräumen fragwürdige religiöse oder weltanschauliche Ideologien verbreiten können.
Leider scheint gerade diese Aufsicht noch viel Spielraum nach oben zu haben. Das spricht jetzt nicht prinzipiell gegen Ersatzschulen, lässt aber vermuten, dass die Behörden versehentlich oder absichtlich den Fokus eher auf Auslagerung ihrer Verantwortlichkeiten legen.

Lackmustest für den Zustand des öffentlichen Schulwesens und unseres Wertesystems

Seit Jahrzehnten wächst in Deutschland die Zahl der Kinder, die eine Ersatzschule besuchen, und damit verbunden auch die Anzahl der Ersatzschulen in Deutschland (seit den 1990er-Jahren eine Steigerung um etwa 80% – Quelle: Internet 😉 ). In NRW sind vom Statistischen Landesamt IT.NRW nur die Zahlen ab dem Schuljahr 2005/2006 verfügbar (Tabelle B-D06.1-I1):

Gut zu sehen ist, dass die Anzahl der öffentlichen Schulen in NRW im Betrachtungszeitraum gesunken, die Anzahl der Privatschulen jedoch leicht gestiegen ist.
Die Gesamtzahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland (6 bis unter 20 Jahre) hat sich im gleichen Zeitraum wesentlich verringert (2005: ca. 2.800.000, 2015: ca. 2.400.000). Das erklärt natürlich den Rückgang der öffentlichen Schulen. Allerdings zeigt es auch, dass sich die Privatschulen gegen diesen Trend entwickeln. Insofern haben die öffentlichen Schulen nicht nur gegen die allgemein sinkende Zahl an Schülerinnen und Schülern zu kämpfen, sondern auch in geringem Umfang gegen die steigende Zahl der Kinder an Ersatzschulen. Allerdings würde ich das nicht überbewerten: Seit 2012 steigen die Geburten in NRW wieder an. Diese Kinder stehen jetzt gerade bei Kita und Tagespflege auf der Matte. Und in zwei Jahren kommen die in die Schule.
Vielmehr gilt es meiner Meinung nach, zwei andere Dinge im Auge zu behalten:
Offensichtlich halten immer mehr Eltern die öffentlichen Schulen nicht mehr für willens oder in der Lage, ihren Kindern eine (in ihren Augen) zukunftssichere Bildung mit auf den weiteren Lebensweg zu geben.
Das mag zu Zeiten maroder Schulen, veralteter Technik und enormen strukturellen und finanziellen Herausforderungen durch Inklusion und Flüchtlingsförderung auch ein Stück weit nachvollziehbar sein. Wir sind aber dafür verantwortlich, aus unserem öffentlichen und kostenlosen, weil steuerfinanzierten Bildungssystem aufgeschlossene, verständnisvolle, souveräne, kritische, verantwortungsbewusste, zuversichtliche und mündige Bürger zu entlassen – egal, welche sozialen oder wirtschaftlichen Wurzeln sie haben! Wenn sich aber immer mehr finanzstarke Menschen aus diesem System verabschieden, weil die öffentlichen Schulen inhaltlich oder baulich nicht mehr attraktiv sind, dann müssen wir handeln: Die Infrastruktur muss funktionieren und die Unterrichtsinhalte müssen modern, interessant und nachhaltig sein.
Der Erfolg der Ersatzschulen ist  meiner Meinung nach aber auch die Folge eines fragwürdigen Wertegefüges, in dem die Leistungsanforderungen der öffentlichen Schulen nicht mehr den gefühlten Anforderungen einer globalen Wirtschaft genügen (oder diese Eltern es zumindest so empfinden). Dazu sei gesagt:
Schule ist weder dazu da, devote Arbeitnehmer oder willige Konsumenten noch Alphatiere für die Wirtschaft heranzuziehen. Das Rüstzeug muss stimmen, egal, ob der junge Erwachsende anschließend einen Arbeits- oder Mietvertrag abschließt, für eine bessere Umwelt oder gegen Populisten auf die Straße geht oder ein freiwilliges Jahr lang in Afrika, an der Bettpfanne oder im Nationalpark Eifel seinen Dienst schiebt. Dafür soll man lernen, nicht für ein besseres PISA-Ranking.
Und es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dieses verkorkste Wertesystem wieder zu erden. Das kann ein kleines Stimmchen in einem Schulausschuss in der Provinz ganz sicher nicht alleine wuppen.
Im Sinne einer vielgestaltigen Schullandschaft und der damit einhergehenden sozialen Ausgewogenheit sollten wir darauf achten, dass das Verhältnis von öffentlichen Schulen zu Ersatzschulen nicht in Schieflage gerät und damit die sozialen Verwerfungen in Richtung Bildungselite und Bildungsmob weiter anfeuert.

Zur bip-Grundschule in Aachen

Mich überzeugt das Konzept nicht. Der Unterricht gestaltet sich nach den NRW-Lehrplänen, denn sonst hätte es keine Zulassung gegeben. Oben drauf kommt dann aber noch ein eigenes Programm u.a. für Kreativität, strategisches Denken, MINT und Sprachen (arabisch/chinesisch ab Stufe 1, französisch ab Stufe 2). Das Mantra der Informationsveranstaltung war: Leistung, Leistung, Leistung.
Wenn es denn eine weitere Sprache aus einer völlig anderen Erlebenswelt sein soll, dann wäre z.B. die Gebärdensprache ab Stufe 1 innovativ gewesen. Das wäre gelebte Inklusion und soziale Wertevermittlung, entspräche aber wohl nicht dem Leistungsgedanken..
Ein Schulgeld von 350 bis 450 Euro pro Monat halte ich für sportlich. Zusätzlich kommen Kosten für Schulmaterial und Bücher dazu. Dass die Schule das Schulmaterial besorgt, halte ich für eine gute Idee. Das ist günstiger durch Mengenrabatt und vermeidet Neid und Begehrlichkeiten.
Kinder von morgens bis nachmittags zu beschäftigen, ist bei den städtischen Schulen mit OGS-Betreuung ebenfalls möglich (und mit maximal 150 Euro im Monat günstiger). Falls das nicht ausreicht, müssen wir schauen, wie man das erweitern und verbessern kann.
Ich denke, die bip-Grundschule wird kommen. Sieben Kinder für den Start ab Ende August 2017 dürften sich finden lassen. Ich hätte mir zur Abwechslung ein anderes Konzept gewünscht (z.B. im Stil einer humanistischen Schule),  aber so isses nun mal. Zumindest haben wir damit weiterhin in Rothe Erde einen Bildungsstandort, und die Gebäude sind bewirtschaftet. Wir werden sehen, wie sich der Standort in den kommenden zwei Jahren entwickelt.