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Bußgeld für FridaysForFuture-Aktivisten

Laut Presseberichten hat die zuständige Verwaltungsbehörde in Karlsruhe einigen Jugendlichen Bußgelder aufgedrückt, weil die an FridaysForFuture-Demos teilgenommen haben, statt zum Schulunterricht zu gehen.
Der Versuch einer Einordnung.

Disclaimer: Ich bin kein Rechtsanwalt oder Richter. Entsprechend orientiere ich mich bei meiner Meinungsfindung danach, was die aktuellen Gesetzestexte im Internet so hergeben. Ich rate davon ab, den folgenden Text als Argumentation bei einem Widerspruch oder einem Plädoyer vor Experten zu verwenden. 😉
Nun, denn…

Gesetzeslage

Das Schulgesetz für Baden-Württemberg sagt im § 92 Ordnungswidrigkeiten das hier:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Verpflichtungen nach § 72 Abs. 3 nicht nachkommt oder die ihm nach § 85 obliegenden Pflichten verletzt,
2. die auf Grund des § 87 zur Durchführung der Schulpflicht erlassenen Rechtsvorschriften oder als Erziehungsberechtigter die ihm nach der Schulordnung obliegenden Pflichten verletzt, sofern auf die Bußgeldbestimmung dieses Gesetzes ausdrücklich verwiesen wird.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Verwaltungsbehörde.

Zur Erläuterung:

  • § 72 Abs. 3 bezieht sich auf die Pflicht der SuS, die Schule zu besuchen.
  • § 85 nimmt die Eltern in die Pflicht, den Schulbesuch sicherzustellen.
  • § 87 gibt es nicht mehr. Da stellen sich mir zwei Fragen: Wieso verlinkt dann ein anderer Paragraph immer noch darauf? Und warum soll man Geld dafür bezahlen, den veralteten Paragraphen lesen zu dürfen…? Echt jetzt?!?

Im Gesetz finde ich auf die Schnelle nicht, dass auch die Lehrkräfte und Schulleitungen den Schulbesuch sicherstellen und überwachen sollen. Vermutlich gibt es dafür irgendeine Verwaltungsvorschrift. Wer mehr weiß, gerne in die Kommentare damit.
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten hat zwar jede Menge Paragraphen über alle möglichen Verstöße, über Schuleschwänzen steht da aber nichts. Da vermute ich wieder irgendwelche ergänzenden Vorschriften. Gerne wieder in die Kommentare, wer mehr weiß.
Die Rechtslage ist also eigentlich klar. Und damit kommen wir zum ersten Punkt:
Gibt es “gute” und “schlechte” Ordnungswidrigkeiten? Jemand, der einen Kampfhund frei herumlaufen lässt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit. Die wäre dann “böse”? Oder wenn man die Schule schwänzt und sich stattdessen an Bahnhöfen mit seinen Homies herumtreibt, statt auf eine Demo zu gehen? Wo liegen die Grenzen?
Rein rechtlich ist bei der aktuellen Gesetzeslage die Diskussion also sehr wabbelig, solange keiner sauber argumentieren kann, dass Schuleschwänzen für’s Klima “gut” oder zumindest vertretbar ist, während andere Ordnungswidrigkeiten fraglos bestraft gehören.
Andererseits dürfen die Verweser eines Rechtsstaat von den Bürgerinnen und Bürgern keinen blinden Gehorsam erwarten; zumal, wenn sie selber Recht und Gesetz nicht so genau nehmen (Vorratsdatenspeicherung, PKW-Maut… you name it). Und auch Diktaturen haben Gesetze, was es sehr schwierig für das Volk macht, sie zu beenden, würde es sich an diese Gesetze halten.

Meldung und Gehorsam

Wo kein Kläger, da kein Richter. Das wäre der zweite Punkt.
Die Schulaufsichtsbehörde kommt ja nicht von sich aus auf die Idee, mal eben mit einer Hundertschaft Fahnder auf einer FridaysForFuture-Demo aufzutauchen und die Jugendlichen danach zu fragen, auf welcher Schule sie jetzt gerade nicht im Unterricht sitzen. Das muss ihr schon jemand gemeldet haben, der genau wusste, wer da gerade schwänzt. Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen: Meines Wissens nach sind es nicht die “einfachen” Lehrkräfte, die solche Meldungen über Schulabsentismus nach oben melden (müssen).
Und die Tatsache, dass nach über einem halben Jahr von F4F-Demos erstmals eine Behörde tatsächlich ein Bußgeld für’s Schuleschwänzen verhängt hat, lässt doch vermuten, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, es nicht wie Schuleschwänzen aussehen zu lassen. Aus Gesprächen mit verschiedenen Schulleitungen weiß ich, dass Schulen die Freitage vorzugsweise für Bildungstouren oder ausgefallene Stunden verwenden. Es geht also, wenn man will.
Warum da jetzt jemand meint, er müsse das melden, dafür gibt es vermutlich viele Gründe… Druck von oben, Kontrollverlustängste, eine Idealvorstellung von Recht und Ordnung etc.
Beachtlich ist noch dazu: Die Schule der bußgeldbeschiedenen Jugendlichen nennt sich “Geschwister-Scholl-Gymnasium”. Ich für meinen Teil würde vermuten, dass die Jugendlichen an dieser Schule im Geiste von Hans und Sophie Scholl sowie ihrer Mitstreiter kritisch und selbstbewusst gegenüber Obrigkeiten und deren Machtstrukturen erzogen werden. Das beginnt schon mit engagierten Grenzüberschreitungen bei “Kleinigkeiten” wie Schuleschwänzen für ein gesamtgesellschaftliches Ziel.
So kann man sich irren.

Fazit

Versteht mich nicht falsch: Auch ich finde diese Bußgelder nicht gut. Aber das ist eine Bauchentscheidung, die ich (noch) nicht fundiert begründen kann.
Mir zeigen die Bußgeldbescheide, dass in den Behörden und vielleicht auch in den unteren Hierarchieebenen mittlerweile die Nerven blank liegen und dass zwischen Rücken und Wand der Raum eng wird.
Ich unterstütze weiterhin die FridaysForFuture-Bewegung uneingeschränkt!
Nachtrag: Nachdem ich nun den ganzen Text verfasst habe, kommt die Meldung, dass die Stadt Mannheim die Bußgeldbescheide wegen “Unverhältnismäßigkeit” wieder aufgehoben hat… so schnell kann es gehen. Und es zeigt sich, dass natürlich auch die Behörden “Spielraum” haben.
Ich lass den Text aber mal so stehen. Recherche, Reflexion und Fazit scheinen mir immer noch grundsätzlich richtig zu sein. Evtl. kann auch jemand anderes daraus für sich einen Mehrwert ziehen. Be my guest.