Gebäude Klimaschutz

Klimaforderungen und kommunale Bildungspolitik: Energie

Der Runde Tisch Klimanotstand Aachen hat dem Rat der Stadt Aachen am 18.09.2019 einen Forderungskatalog zum Klimaschutz vorgelegt. Der Punkt “Bildung” kommt darin zwar nicht explizit vor, aber Klimaschutz hat natürlich auch Auswirkungen auf die Bildungspolitik.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Forderungen des Runden Tisches auf die kommunale Bildungspolitik zu beziehen und auf die Auswirkungen und Notwendigkeiten hin abzuklopfen. Da der Forderungskatalog umfangreich ist, teile ich meine Ausführungen in separate Blogposts je Arbeitsgruppe auf; und das auch nicht alles auf einmal, sondern dann, wenn ich Zeit dazu finde.
Und evtl. packe ich auch noch ein paar Kommentare extra dazu, wenn mir etwas auffällt.
Hier also meine Ausführungen zur Arbeitsgruppe “Energie”.

Ein kurzer Hinweis vorneweg: Der Forderungskatalog zum Klimaschutz findet sich übergangsweise hier, bis der Runde Tisch mit seiner eigenen Webseite (vermutlich www.runder-tisch-klimanotstand-aachen.de) online geht.
Bisher habe ich zu den folgenden Forderungen gebloggt:


A. Finanzierung

Die Stadt soll die haushalterischen Voraussetzungen schaffen, damit

  • alle Einnahmen, die der Stadt durch die Errichtung und den Betrieb von Solar- und Windanlagen entstehen (Gewerbesteuer, Vermietung/Verpachtung von Dächern und Grundstücken…), ausschließlich für Klimaschutz-Maßnahmen eingesetzt werden.
  • alle Einnahmen durch die Konzessionsabgabe der Netzbetreiber vollständig für den Klimaschutz eingesetzt werden.
  • eventuelle Zusatzeinnahmen (im Vergleich zu 2018) der Stadt durch die anstehende Grundsteuer-Reform komplett für Klimaschutz-Maßnahmen verwendet werden.
  • ab dem Haushaltsjahr 2021 mindestens 10% der städtischen Haushaltsmittel für Klimaschutz-Maßnahmen eingesetzt werden. Der Prozentsatz soll erhöht werden, falls sich abzeichnet, dass die von der Stadt Aachen für das Jahr 2020 festgelegten Klimaschutz-Ziele auch bis 2025 nicht erreicht werden.

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Vorab: Steuern sind nicht zweckgebunden. Gewerbesteuereinnahmen durch Errichtung und Betrieb von alternativen Energieanlagen bzw. Grundsteuereinnahmen landen im städtischen Haushalt, damit die Stadt alle(!) ihre Ausgaben darüber finanziert. Eine “Gegenleistung” für diese speziellen Gewerbesteuern im Rahmen von Klimaschutzausgaben ist nicht möglich. Insofern sind die Spiegelstriche 1 in Teilen und 3 komplett angreifbar.
Die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Schulgebäuden unterschiedlicher Größe und Ausprägung:

Die entsprechenden Gebäude befinden sich natürlich in unterschiedlichsten baulichen Zuständen und sind vermutlich auch nicht alle geeignet, Solaranlagen aufzunehmen.
Hier ist es sinnvoll, einen Antrag zu formulieren, der die Verwaltung beauftragt,

  • für die städtischen Gebäude (nicht nur Schulen) Statikgutachten zu erstellen, die die Möglichkeit zur Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern prüfen sollen;
  • bei Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung oder Instandsetzung von Gebäuden die Erweiterung um Solaranlagen mit einzubeziehen;
  • eine Dachbegrünung einzuplanen, wenn die Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach nicht zu realisieren ist (der Punkt taucht später wieder in der Arbeitsgruppe “Bauen, Wohnen und Stadtgrün” auf).

Das hätte dann auch den charmanten Effekt, dass die Schulen zusätzlich über Umwelt AGs hinaus aktiver Teil des Klimaschutzes sind.

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B. Bilanzierte Sofortmaßnahmen

Unter „Bilanzierte Sofortmaßnahmen“ fassen wir Maßnahmen ins Auge, die von der Stadt Aachen sofort und eigenständig umgesetzt werden können und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Für alle geforderten Sofortmaßnahmen werden die Kosten sowie eventuelle Einnahmen für den städtischen Haushalt abgeschätzt.
  • Für alle geforderten Sofortmaßnahmen wird die zu erwartende Auswirkung auf den Treibhauseffekt (CO2-Äquivalente pro Jahr) abgeschätzt; dabei sind nicht nur die THG1-Einsparungen, sondern auch die mit der jeweiligen Maßnahme verbundenen zusätzlichen Emissionen zu ermitteln und miteinander zu verrechnen. Aus den Netto-Effekten (Finanzen und THG) werden die THG-Vermeidungskosten (Euro pro Tonne CO2-Äq) ermittelt.
  • Die geforderten Sofortmaßnahmen erfüllen die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren nach § 26 GO NRW.

Weitere Erläuterungen zur Treibhausgas-Bilanzierung und zur Aachener Energie- und Klimabilanz finden sich auf den Internet-Seiten der Arbeitsgemeinschaft “Aachen hat Energie”.
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Nun ja… sofort und eigenständig. ;-)Ich bin mir nicht sicher, ob das im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsgeschäftes so machbar ist oder ob da nicht doch ein Antrag “anschubsen” müsste.
Generell würde ich die Formulierungen aus den Spiegelstrichen 1 und 2 zumindest als einleitende Texte für Anträge verwenden.
In den Beschlussvorlagen im Ratsinformationssystem findet sich am Ende immer eine Tabelle mit finanziellen Auswirkungen des Beschlusses. Diese Tabelle ist unterschiedlich gepflegt: Mal stehen Beträge drin, mal nicht (obwohl es Auswirkungen gibt). Insofern wäre Spiegelstrich 1 sowieso erfüllt. Interessant wäre es, in den Vorlagen auch generell die zu erwartenden CO2-Äquivalente aufzuführen (Spiegelstrich 2).

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B.1. Altbau-Sanierung

Die Stadt Aachen soll Maßnahmen zur energetischen Gebäude-Sanierung durch einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten unterstützen und hierfür jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Durch geeignete Gestaltung der Förderbedingungen sollen Mitnahme-Effekte weitgehend verhindert werden.
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Ist für städtische Schulgebäude vermutlich weniger von Bedeutung, kann aber interessant für Schulgebäude privater Träger sein. Dem Klima ist es egal, ob die Energie durch städtische oder private Schulwände verpufft. Prinzipiell sollte die Stadt natürlich angehalten sein, spätestens bei der Sanierung ihrer Gebäude auch energetisch besser zu werden als vorher. Einen Einblick in die Energiesituation der städtischen Gebäude findet Ihr übrigens im Portal “e2watch”.

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B.2. Städtisches Energiespar-Programm

Die Stadt soll für eigene Gebäude ein Anreiz-Programm zur Energie-Einsparung entwickeln (z. B. 50% der eingesparten Kosten an die jeweiligen Abteilungen ausschütten). Alle städtischen Gebäude sollen bis spätestens 2025 auf LED-Beleuchtung umgerüstet werden; bei Beschaffungsmaßnahmen soll jeweils die energiesparendste Technik zum Zuge kommen.
Die Stadt soll auf Unternehmen und Institutionen einwirken, an denen sie beteiligt ist, oder die für die Entwicklung der Stadt besonders wichtig sind, ein entsprechendes Energiespar-Programm aufzulegen.
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Perfekter Anreiz für Schulen: Klimaschutz und mehr Geld im Schulbudget! Dafür gab es in der StädteRegion das Projekt “Aktiv fürs Klima”: Ein Prämiensystem, das sich an den Energiekosteneinsparungen orientiert.Ein Antrag wäre hier:

  • Die Verwaltung möge ein Prämiensystem entwickeln, das den Aachener Schulen auf Basis messbarer Energieeinsparungen pro Jahr einen entsprechenden Betrag zur eigenen Verwendung zukommen lässt.
  • Zur Finanzierung soll die Verwaltung zusätzlich Mittel aus entsprechenden Förderprogrammen von Land, Bund oder Europäischer Union akquirieren.

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B.3. PV-Anschub-Förderung

Die Stadt soll ein Anschub-Förderungsprogramm für 10.000 PV-Anlagen auf/an Gebäuden auflegen, in Anlehnung an das 1000×1000-Programm des Kreises Düren (Zuschüsse für PV-Anlagen von 3-20 kW nach Windhund-Verfahren):

  • je 1000 Euro für die ersten 1000 Anlagen
  • je 900 Euro für die nächsten 1000 Anlagen
  • je 800 Euro für die nächsten 1000 Anlagen
  • usw.

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Gilt eher für Privatleute und Unternehmen.Ich vermute, dass es rechtlich nicht trivial ist, wenn sich Privatleute/Unternehmen an Solaranlagen auf städtischen Gebäuden beteiligen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit für Fördervereine, die ja z.B. auch Träger für Verpflegung und OGS sein können? Spannend…

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B.4. Eins-zu-eins-Repowering von Windenergie-Anlagen

Den Punkt habe ich komplett rausgelassen. Da ist für Schulen nichts dabei.

B.5. Freiflächen-Photovoltaik

Auch den Punkt habe ich rausgelassen. “Freifläche” bei Schulen nennt sich “Schulhof”… 😉

B.6. Anschluss-Förderung für alte PV- und Windanlagen

Es würde mich wundern, wenn das auf Schulen zuträfe.


C. Weitere Forderungen

C.1. Wärmeversorgung

  • C.1.1. Die Stadt soll die Stawag auffordern, die Fernwärmeversorgung bis zum Jahre 2025 zu mindestens 30%, bis zum Jahr 2030 zu 100% auf erneuerbare Energien umzustellen.
  • C.1.2. Für der Vergabe städtischer Grundstücke für private oder gewerbliche Zwecke soll die Stadt den Plusenergiehaus-Standard – unter Berücksichtigung grauer Energie – mit Wärmebereitstellung durch erneuerbare Energien (Solar-Thermie, solar betriebene Wärmepumpen) vorschreiben.
  • C.1.3. Die Stadt soll die GeWoGe anweisen, kurzfristig einen Masterplan (einschließlich Finanzierungskonzept) für die Renovierung ihres gesamten Gebäudebestandes aufzulegen und dem folgenden Zeitplan gemäß umzusetzen: der durchschnittliche Energiebedarf des Gebäudebestandes soll bis 2025 um 25%, bis 2030 um 50% reduziert werden.
  • C.1.4. Die Stadt soll die Möglichkeiten zur energetischen Nutzung der Aachener heißen Quellen ermitteln und Maßnahmen zur Ausschöpfung des Potentials ergreifen.

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Die Punkte mit Vergabegedöns oder GeWoGe sind für Schulen uninteressant. Und wenn man auf heißen Quellen sitzt, dann sollte man sie nutzen.Prinzipiell sollte sich die Wärmeversorgung für Schulgebäude natürlich aus erneuerbaren Energien speisen. Ob und für welche Schulgebäude bereits der Plusenergiehaus-Standard gilt, wäre bei der Verwaltung zu erfragen.
Und es kann nicht schaden, bei Neubau, Ausbau, Sanierung, Modernisierung oder Instandsetzung von (Schul-)Gebäuden den Plusenergiehaus-Standard zumindest im Blick zu haben.

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C.2 Stromversorgung

  • C.2.1. Die Stadt soll das im render-Projekt ermittelte Solar- und Windstrom-Potential für das Stadtgebiet veröffentlichen und einen detaillierten Ausbauplan erstellen, mit dem das maximal mögliche Potential erneuerbarer Energien schnellstmöglich ausgeschöpft werden kann. Dabei muss sie Hemmnisse und Konflikte sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Sofern Abwägungsmöglichkeiten von Seiten der Stadt bestehen, soll sie diese zugunsten des Klimaschutzes nutzen. Die Wirksamkeit möglicher Fördermaßnahmen ist abzuschätzen.
  • C.2.2. Die Stadt soll eigene Dächer für die Errichtung von PV-Anlagen selbst nutzen oder unentgeltlich zur Verfügung stellen, vorzugsweise für Bürgerbeteiligungs-Projekte. Fahrgast-Unterstände der Aseag sollen mit PV ausgestattet werden. Die Stadt soll die Stawag auffordern, Dächer von Gebäuden der Deutsche Bahn für die Solarenergie-Nutzung anzumieten.
  • C.2.3. Die Stadt Aachen soll bei Solarprojekten auf denkmalgeschützten Häusern nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW auf Grund des überwiegenden öffentlichen Klimaschutzinteresses eine Erlaubnis zur Installation erteilen (ggf. unter bestimmten Auflagen und Ausnahmen im Denkmal-Bereich der historischen Altstadt).
  • C.2.4. Die Stadt soll die derzeit bestehende baurechtliche Privilegierung der Windenergie-Nutzung nicht einschränken.
  • C.2.5. Die Stadt soll alle Flächen identifizieren, die unter die baurechtliche Privilegierung der Windenergie-Nutzung fallen und ermitteln, wie viel Windstrom auf diesen Flächen erzeugt werden kann. Dabei sollen alle Arten der Windstromerzeugung berücksichtigt werden, beispielsweise auch der Einsatz kleinerer Windräder (< 2 MW, <100m Höhe) und die Möglichkeit der nächtlichen Schall-Reduzierung. Bei der notwendigen Abwägung soll die Stadt den Belang des Klimaschutzes höher bewerten als die im Landesentwicklungsplan empfohlenen 1500 m Abstand von Windenergie-Anlagen zu reinen und allgemeinen Wohngebieten.
  • C.2.6. Kleine Photovoltaik-Anlagen, die über einen Stecker direkt in das Netz einer Wohnung einspeisen (Plug-in-PV), ermöglichen es auch Mietern oder Wohnungseigentümern, die über keine geeigneten Dachflächen verfügen, einen Teil ihres Stroms selbst zu produzieren. Die Stadt soll den örtlichen Netzbetreiber auffordern, die Nutzung von Plug-inAnlagen bis 600 Watt mit vereinfachtem Anmeldeverfahren zu erlauben (Beispiele: Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweiz, Stadtwerke Bonn…).

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Wie schon gesagt: Ich halte es für nicht trivial, Dachflächen von städtischen Gebäuden für privat/privatwirtschaftlich genutzte Solaranlagen zur Verfügung zu stellen.Ganz interessant fände ich es, wenn die Stadt den Schulen nicht nur erlauben würde, Plug-in-PVs zu betreiben, sondern auch gleich deren Anschaffung fördern würde, um z.B. die Stand-by-Stromkosten für Beamer, Whiteboards oder PCs zu kompensieren. Nur so eine Idee…

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C.3. Hemmnisse auf Bundes- und Landesebene

Da sehe ich keinen Bezug zu Schulbauten.


D. Forschungsinitiativen

Auch hier sind Schulbauten bzw. Schulprojekte erst einmal außen vor.


Falls Ihr Anmerkungen, Ideen oder Fragen zu diesem Themenkomplex im Hinblick auf kommunale Bildungspolitik habt, dann gerne her damit.
Disclaimer: Ich analysiere die Inhalte des Forderungskatalogs nur für meine kommunalpolitische Arbeit. Ich stehe in keiner Verbindung zum Runden Tisch Klimanotstand Aachen. Wenn Ihr grundlegende oder inhaltliche Anmerkungen zum Forderungskatalog habt, dann meldet Euch bitte bei den Menschen vom Runden Tisch.