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Schulmilch: Kein Steuergeld für die Extraportion Zucker! (Foodwatch)

Die Verbraucherorganisation Foodwatch führt aktuell eine Aktion gegen die NRW-Landesförderung von gezuckerter Schulmilch durch.

tldr;
Die Unterschriftenaktion von Foodwatch findet Ihr hier.

Man lernt ja nie aus…
Die EU betreibt ein Beihilfeprogramm u.a. für Schulmilch. Damit sollen Kinder und Jugendliche die Gelegenheit bekommen, an ihrer Kita und Schule vergünstigt Milchprodukte (Milch, Joghurt, Käse) kaufen zu können.
Das Geld landet aber nicht direkt bei den Kindern (bzw. deren Familien). Die NRW-Landesregierung leitet die Fördergelder an die entsprechenden Hersteller, Caterer bzw. Schulen oder Schulträger weiter, die damit den Einkaufspreis für Milchprodukte kompensieren.
Eine Untersuchung des Europäischen Rechnungshofs von 2011 zeigt, dass das Schulmilch-Programm kein großer Erfolg ist. Im Gegenteil: Eigentlich hat die Kommission empfohlen, das Beihilfeprogramm für Schulmilch zu beenden, was der EU-Rat (bzw. höchstvermutlich die “interessierten Stellen hinter den Abgeordneten”) ablehnte. Stattdessen einigte man sich damals auf eine geringere Förderhöhe. Seit dem Schuljahr 2017/2018 sind die Beihilfeprogramme für Schulmilch und Schulobst/-gemüse in einem “EU-Schulprogramm” vereinigt; vermutlich, damit das erfolgreiche Schulobst-Programm ein wenig auf das schrubbelige Schulmilch-Programm abfärbt. 😉
Die Hersteller von “Schulmilch” freuen sich jedenfalls über die jährliche Subventionierung ihrer Produkte, die neben weitgereister, einkaufspreisgedrückter Milch natürlich auch immer diverse Zutaten wie Zucker, Aromen, Farbstoffe oder Stabilisatoren enthalten. Lecker. Nicht.
Die “Schulmilch-Seite” der EU-Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung leitet wie folgt ein:

Die EU-Schulmilchregelung hat zum Ziel, bei Schülern den Konsum gesunder, vitamin- und mineralstoffreicher Milcherzeugnisse zu fördern. Die Regelung hat nicht nur die Ernährung zum Gegenstand, sondern soll auch erzieherisch wirken und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Übergewicht bei Kindern leisten. Die Schulmilchregelung dient dazu, Kindern hochwertige Erzeugnisse bereitzustellen und hierdurch zu einem gesunden Lebensstil, zur Ernährungsschulung und zu einer besseren Warenkunde beizutragen.

Ähm, gesunder Lebensstil zur Bekämpfung von Übergewicht bei Kindern durch gezuckerte und aromatisierte Schulmilch. Ja, nee… isklar.
Ich habe den Aufruf von Foodwatch unterzeichnet und möchte Euch bitten, das ebenfalls zu machen (was ich ja nun nicht oft anrege).
Und ich möchte die Verantwortlichen in den Kitas und Schulen (Schulleitungen, Fördervereine, Caterer, Träger) dazu aufrufen, sich bei der Wahl der Lieferanten auf die regionale Landwirtschaft zu fokussieren. Support your local dealer! Da gibt es Milch aus dem Euter zu ehrlichen Preisen, nicht aus dem Geschmackslabor zu Kampfpreis-Knebelkonditionen für die Milchbauern.